Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 19.1.2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich gewerbsmässig begangen vom 14.10.2005 bis 15.03.2006 und vom 17.03.2006 bis 28.02.2007 in Biel, zusammen mit C.________, z.N. der der E.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘617.50 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 3‘474.25, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘091.75, an den Kanton Bern; 2. C.__