50 bes. Stellungnahmen StA und PK» ein Aufwand von 6 Stunden verbucht. Zwar umfassen die Eingaben bzw. Stellungnahmen der anderen Parteien jeweils mehrere Seiten, dennoch erscheint der Kammer für die Lektüre dieser Schreiben ein Zeitaufwand von lediglich 3 Stunden als angemessen, weshalb 3 Stunden gekürzt werden. Für das «Schreiben inkl. Urteilsbegründung an Kl vom 04.07.2018» wurden auf der Honorarnote 2.5 Stunden Arbeit verbucht.