Sie zahlen der Strafklägerin monatlich CHF 500.00 zurück und zumindest der Beschuldigte 1 scheint nach letztem Kenntnisstand einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Beide Beschuldigten sind zudem nicht vorbestraft. Es ist davon auszugehen, dass sie ihre Lektion gelernt haben und dass ihnen deshalb grundsätzlich eine positive Legalprognose gestellt werden kann. Der Vollzug der beiden Freiheitstrafen wird deshalb bedingt ausgesprochen und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.