10085 Sozialhilfedossier). Er ist mit der Beschuldigten 2 verheiratet und hat drei volljährige Kinder (R.________, S.________ und T.________). Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug vom 11.10.2018 ist der Beschuldigte 1 nicht vorbestraft (pag. 1401). Er arbeitete zuletzt als U.________ (Beruf) bei der K.________ und verdiente monatlich CHF 3‘098.00 (vgl. Formular zu den wirtschaftlichen Verhältnisse vom 10.10.2018; pag. 1404 f.). Das Verhalten des Beschuldigten 1 nach der Tat und im Strafverfahren ist neutral zu werten.