20.3 Zwischenfazit Gesamtstrafe Die Gesamtfreiheitsstrafe liegt nach dem Gesagten im Zwischenergebnis bei 20 Monaten und 15 Tagen. 20.4 Täterkomponenten Der Beschuldigte 1 stammt aus J.________ und ist am 17.4.1992 in die Schweiz eingereist. Gemäss seinem eigenen Lebenslauf besuchte er in Q.________ 8 Jahre die Primarschule, 2 Jahre die Sekundarschule und 2 Jahre die Berufsschule. Näheres über seine Ausbildung ist nicht bekannt. Er gab lediglich in einem Gespräch vom 22.9.2009 an, in seiner Heimat Spengler gelernt zu haben (pag. 10085 Sozialhilfedossier).