45 20.2 Asperation für das weitere Delikt Der Beschuldigte 1 hat am 16.3.2006 ein Monatsbudget unterzeichnet, ohne sein Einkommen aus der Temporärtätigkeit im Dezember 2005 gegenüber der Strafklägerin anzugeben. Er hat diese damit um CHF 607.25 (Betrag des nicht deklarierten Einkommens) betrogen, wobei ihm aber keine besonders hohe kriminelle Energie attestiert werden muss. Der Beschuldigte 1 handelte mit direktem Vorsatz und aus rein finanziellen Interessen.