Auch bei kritischen Fragen der Strafklägerin, wie seine Familie denn so lange ohne Geld leben könne, gab der Beschuldigte 1 lediglich an, sparsam zu leben und sich Geld zu borgen. Zwar wurden vom Beschuldigten 1 nicht im grossen Stil Dokumente gefälscht und liess die Strafklägerin – wie ausgeführt – nicht die grösstmögliche Sorgfalt walten. Das Vorgehen des Beschuldigten 1 spricht aber für eine erhebliche Dreistigkeit, musste er doch immer wieder neue Täuschungshandlungen vornehmen, um nicht die Aufmerksamkeit der Strafklägerin zu erwecken.