Der Beschuldigte 1 spiegelte der Strafklägerin vor, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Um sie in diesem Glauben zu lassen, verneinte er entsprechende Fragen der Sozialarbeiter, unterzeichnete – mangels Deklaration seines Einkommens – fehlerhafte Monatsbudgets und reichte regelmässig Arbeitsbemühungen sowie unvollständige Unterlagen (insbesondere Kontoauszüge) ein. Auch bei kritischen Fragen der Strafklägerin, wie seine Familie denn so lange ohne Geld leben könne, gab der Beschuldigte 1 lediglich an, sparsam zu leben und sich Geld zu borgen.