19. Strafrahmen und Strafart Der Strafrahmen für das vorliegend schwerste Delikt, den gewerbsmässigen Betrug, reicht von einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Ausserordentliche Umstände, die ausnahmsweise zu einem Abweichen vom ordentlichen Strafrahmen führen würden, liegen nicht vor. Entgegen der Vorinstanz ist die Strafe für den Schuldspruch des Beschuldigten 1 wegen einfachen Betrugs nicht gemeinsam mit der Strafe für den gewerbsmässigen Betrug zu bestimmen, sondern ist in Anwendung von Art.