Dennoch unterliess sie es, dies der Strafklägerin im Zeitraum vom 1.3.2007 bis 31.10.2012 mitzuteilen. Stattdessen unterzeichnete sie alleine sowie gemeinsam mit ihrem Ehemann diverse Budgets und eine Zielvereinbarung und reichte in der Folge gemeinsam mit ihm Arbeitsbemühungen ein, obwohl er bereits einer Erwerbstätigkeit nachging. Im Übrigen nahmen die beiden Beschuldigten regelmässig an Gesprächen bei der Strafklägerin teil. Wie bereits im