Die Bestimmung ist erst per 1.1.2012 in Kraft getreten und existierte demnach während der überwiegenden Dauer der Machenschaften der Eheleute A.________ nicht. Demnach wäre ein Anruf bei den Steuerbehörden entgegen der Verteidigung die meiste Zeit über nicht zielführend gewesen. Zudem führte die Strafklägerin nachvollziehbar aus, dass sie IK-Auszüge und Steuerunterlagen nur bestelle bzw. Bankkontoanfragen für den ganzen Platz Biel nur dann vornehme, wenn ein Verdacht auf Missbrauch bestehe. Ein konsequenteres Vorgehen sei ihr aufgrund beschränkter finanzieller und personeller Ressourcen nicht möglich (pag.