Die Vorwürfe der Verteidigung wiegen schwer. Es wird der Eindruck erweckt, als hätte die Strafklägerin geradezu blauäugig gehandelt und sich die betrügerischen Machenschaften der beiden Beschuldigten letztlich selbst zuzuschreiben, indem sie ihnen die perfekten Bedingungen dafür bot. Die Einwände der Verteidigung können – zumindest in dieser Form – jedoch nicht gehört werden. Zunächst ist aus den Akten ersichtlich, dass die Strafklägerin regelmässig Unterlagen von den Beschuldigten verlangt hat (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Stellungnahmen, Rechnungen, usw.).