Diese Taggelder seien vom RAV je nach Einkommen aus der Temporärarbeit angepasst worden und hätten demnach in der Höhe variiert. Die Strafklägerin hätte somit aufgrund der Veränderung von monatlich CHF 2‘715.00 auf monatlich CHF 1‘600.00 im Jahr 2006 und CHF 0.00 im Jahr 2007 darauf aufmerksam werden müssen, dass der Beschuldigte 1 wieder gearbeitet habe. Es sei jedoch für die Budgets auf Durchschnittswerte aus dem Jahr 2005 abgestellt worden, was dazu geführt habe, dass keine der