Es sei nicht erklärlich, wieso dies nicht geschehen sei. Auch hätten bei der Strafklägerin chaotische Verhältnisse geherrscht. Der Beschuldigte 1 habe die Sozialarbeiter zwei, drei Mal pro Jahr gesehen, wobei er innert weniger Minuten abgespeist worden sei und ihm auch keine Fragen zu seinen finanziellen Verhältnisse gestellt worden seien. Rechtsanwältin B.________ macht weiter geltend, der Beschuldigte 1 habe in die Zession seiner Taggelder eingewilligt. Diese seien immer direkt an die Strafklägerin geflossen. Diese Taggelder seien vom RAV je nach Einkommen aus der Temporärarbeit angepasst worden und hätten demnach in der Höhe variiert.