 die Sozialbehörden haben die Beschuldigten regelmässig zu Gesprächen aufgeboten, sie dort u.a. nach ihren finanziellen Verhältnissen befragt und die Beschuldigten immer wieder Budgets unterzeichnen lassen;  Entgegen den Behauptungen der Beschuldigten haben diese Gespräche nicht nur wenige Minuten gedauert (vgl. Aussage Zeuge M.________) und die Budgets wurde den vor der Unterzeichnung detailliert Beschuldigten erläutert (vgl. Gesprächsnotizen);  die Sozialbehörden haben Massnahmen zur Arbeitsintegration der Beschuldigten getroffen und in Anwesenheit beider Beschuldigter Zielvereinbarungen (namentlich betreffend Arbeitsbemühungen des Beschuldigten) mit ihnen geschlossen;