32  die Sozialbehörden haben umfassende Unterlagen der Beschuldigte verlangt (Checkliste pag. 10019 Sozialhilfedossier) und solche auch in regelmässigen Abständen gefordert und erhalten (vgl. Gesprächsnotizen, Weisungen und Einladungen zu Gesprächen, pag. 10307 ff. Sozialhilfedossier);  die Sozialbehörden haben die Beschuldigten regelmässig zu Gesprächen aufgeboten, sie dort u.a. nach ihren finanziellen Verhältnissen befragt und die Beschuldigten immer wieder Budgets unterzeichnen lassen;