Der Beschuldigte hat gegenüber den Sozialbehörden immer wieder erwähnt, dass er Arbeit suche. Zudem haben die Beschuldigten regelmässig – wenn auch häufig verspätet – Lohnabrechnungen der Beschuldigten sowie Kontoauszüge der deklarierten Bankkonti abgegeben, so dass der Eindruck erweckt wurde, sie kooperierten und würden alles offenlegen. Damit sind die Beschuldigten eindeutig mit einer gewissen Raffinesse vorgegangen und haben nicht nur einfach gelogen. Zu prüfen bleibt, ob die Sozialbehörden mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit sich hätte schützen könne.