Vermögensverhältnissen macht, täuscht durch zumindest konkludentes Handeln aktiv (Urteil des Bundesgerichts 6B_741/2017 vom 14.12.2017, E. 6.2.2). Die Beschuldigten haben durch Unterzeichnung von Monatsbudgets und einer Zielvereinbarung, das Einreichen von Arbeitsbemühungen und die mehrfachen wahrheitswidrigen Angaben anlässlich von Gesprächen mit den Sozialarbeitern die Strafklägerin demnach durch zumindest konkludentes Handeln aktiv getäuscht. Die Tatbestandsvoraussetzung der Täuschungshandlung ist damit ohne Weiteres erfüllt. 16.1.2 Arglist