In der Folge hätten die Beschuldigen immer wieder Budgets unterzeichnet, ohne das Einkommen des Beschuldigten 1 zu deklarieren und hätten laufend Arbeitsbemühungen eingereicht. Sie seien auch wiederholt an Gesprächen bei den Sozialbehörden gewesen, wo insbesondere der Beschuldigte 1 mehrmals erklärt habe, er sei auf Arbeitssuche oder er sei arbeitslos oder er arbeite nicht. Beide Beschuldigten hätten demnach ab dem 1.3.2007 klar falsche Angaben gemacht und damit mehrfach aktiv die Sozialbehörden getäuscht (pag. 1321 f.; S. 33 f. der Urteilsbegründung). Diese Ausführungen der Vorinstanz sind korrekt.