31 zeichnen der Zielvereinbarung und durch das spätere Einreichen der Arbeitsbemühungen hätten die beiden Beschuldigten vorgetäuscht, der Beschuldigte 1 suche eine Vollzeitstelle und er sei nicht erwerbstätig, obwohl er bereits eine Vollzeitstelle gehabt habe und diese auch auf längere Zeit ausgerichtet gewesen sei. In der Folge hätten die Beschuldigen immer wieder Budgets unterzeichnet, ohne das Einkommen des Beschuldigten 1 zu deklarieren und hätten laufend Arbeitsbemühungen eingereicht.