Die Vorinstanz führte aus, sie habe im Urteilsdispositiv als Deliktsbetrag anstelle von CHF 236‘000.00 CHF 241‘000.00 aufgeführt. Es könne im Nachhinein nicht mehr nachvollzogen werden, ob beim Verfassen des Urteilsdispositivs irrtümlicherweise die Beträge der Phase 3 (Ende