____ vom 22.12.2005 [CHF 364.45] und 12.1.2006 [CHF 242.8], vgl. pag. 577 f.). Für die Phase 4 (1.3.2007 – 31.10.2012) ist hingegen in Übereinstimmung mit der Vorinstanz zunächst eine anteilsmässige Berechnung für das Jahr 2007 vorzunehmen, da der Deliktszeitraum erst im März dieses Jahres beginnt. Die Beschuldigten erhielten für das Jahr 2007 gesamthaft Sozialleistungen über einen Betrag von CHF 46’265.55. Für die Dauer von 10 Monaten (März bis Dezember 2007) ergibt dies anteilsmässig Sozialhilfeleistungen von CHF 38‘554.60.