CHF 269‘014.70 Unter Bezug auf die oben vorgenommene, nach Phasen unterteile Beweiswürdigung, ist der Deliktsbetrag nachfolgend ebenfalls für die einzelnen Phasen festzulegen. Für den Sachverhalt vom 16.3.2006 (alleinige Unterzeichnung des Monatsbudgets durch den Beschuldigten 1, ohne sein Erwerbseinkommen zu deklarieren) ergibt sich demnach ein Deliktsbetrag von CHF 607.25. Hierbei handelt es sich um die Lohnzahlungen, welche der Beschuldigte 1 im Zusammenhang mit seiner Arbeit für H.________ im Dezember 2005 erhalten und bei der Unterzeichnung des Budgets am 16.3.2006 nicht gemeldet hat (Überweisungen auf das Konto bei der Bank G.______