Es kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte erstmals am 16.03.2006 und dann beide Beschuldigte ab dem 01.03.2007 bis 31.10.2012 durch die fortlaufende Unterzeichnung von Monatsbudgets (welche das Einkommen des Beschuldigten nicht enthielten), durch Einreichung von Arbeitsbemühungen, durch Einreichung nicht vollständiger Bankkontounterlagen, durch falsche Angaben an Gesprächen pflichtwidrig vorgegeben haben, dass der Beschuldigte nicht arbeite bzw. keine Erwerbseinkommen erziele und die Familie A.______