Allerdings wurde im Urteilsdispositiv als Deliktsbetrag anstelle von CHF 236‘000.00 CHF 241‘000.00 aufgeführt. Es kann im Nachhinein nicht mehr nachvollzogen werden, ob bei Verfassen des Urteilsdispositivs irrtümlicherweise die Beträge der Phase 3 (Ende April 2006 bis Februar 2007) hinzugerechnet wurden oder ob fälschlicherweise von einem anderen Tatzeitraum ausgegangen wurde. In der mündlichen Begründung des Urteils anlässlich der Verhandlung wurde jedenfalls von CHF 236‘000.00 als Deliktsbetrag ausgegangen.