Die Sozialhilfe im ganzen Jahr 2007 beträgt CHF 46‘265.55, auf 10 Monate berechnet (vom 01.03.2007 bis 31.12.2007) ergibt dies einen Betrag von CHF 38‘550.00. Das nicht deklarierte Einkommen des Beschuldigten vom 01.03.2007 bis 31.12.2007 eingegangen auf dem Konto bei der Bank G.________, beträgt demgegenüber CHF 39‘644.00, d.h., in diesem Zeitraum wären die Beschuldigten nicht zum Bezug von Sozialhilfe berechtigt gewesen, da ihr Einkommen über der ausgerichteten Sozialhilfe lag. Der Deliktsbetrag vom 01.03.2007 bis 31.12.2007 entspricht somit der in diesem Zeitraum ausgerichteten Sozialhilfe, welche den gesamten Bedarf der Familie abdeckte.