26 alhilfe in der Höhe von CHF 269‘014.70 bezogen, was anhand der vorhandenen Kontoauszüge der P.________(Bank), auf welche die Sozialhilfe geflossen ist, überprüft werden kann. Als erstes gilt festzuhalten, dass die einzelnen Monatsbudgets für die Bestimmung des Deliktsbetrags nur bedingt herbeigezogen werden können, da dort Annahmen getroffen werden müssen, weil die Budgets in die Zukunft gerichtet sind, aber über die Höhe gewisser Posten noch keine Sicherheit besteht, so z.B. bezüglich der künftigen Arbeitslosenentschädigung.