15. Deliktsbetrag 15.1 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erwog zum Deliktsbetrag Folgendes (pag. 1315 ff; S. 27 ff. der Urteilsbegründung): Gemäss Anklageschrift bezahlten die Sozialbehörden der Familie A.________ zu Unrecht Sozialleistungen im Umfang von CHF 243‘929.00 (Deliktsbetrag), das nicht deklarierte Einkommen betrage insgesamt CHF 279‘229.95. Dieses nicht deklarierte Einkommen entspricht dem Betrag gemäss Auflistung der Sozialbehörden (pag. 10145 Sozialhilfedossier). Der Abrechnung von Sozialhilfeleistungen (pag. 10143 f. Sozialhilfedossier) kann entnommen werden, dass die Beschuldigten insgesamt Sozi-