___ bestens im Bilde. Dadurch, dass sie das ihr bekannte Einkommen des Ehemannes gegenüber der Strafklägerin ebenfalls nicht deklarierte und zudem regelmässig Budgets unterzeichnete, hat nicht nur der Beschuldigte 1 sondern auch sie selbst die Strafklägerin getäuscht. Von Unkenntnis der Beschuldigten 2 betreffend die Machenschaften ihres Mannes kann keine Rede sein. Sie wusste, dass ihr Ehemann durch die Arbeit für H.________ ein regelmässiges Einkommen erzielte, welches der Strafklägerin gegenüber nicht deklariert wurde.