25 gen Lohnbeträge, welche auf das Konto ihres Mannes geflossen sind, gesehen zu haben (pag. 151 Z. 109 ff.). Sie wusste demnach sowohl über die einzelnen Lohnzahlungen als auch über das Konto ihres Mannes bei der Bank G.________ Bescheid. Die von Rechtsanwalt D.________ angegebene Aussage der Beschuldigten 2, welche ihre Unkenntnis über das Konto belegen soll, lautet hingegen lediglich wie folgt: «Nein, bei der Bank G.________ habe ich kein Konto» (pag. 165 Z. 192).