Selbst für Personen ohne irgendwelche Sprachkenntnisse (was bei den beiden Beschuldigten jedoch gerade nicht der Fall war bzw. ist) ist das System der Sozialhilfe, wonach nur finanziell unterstützt wird, wem die eigenen Mittel fehlen, offenkundig. Die von den beiden Beschuldigten vertretene Auffassung liefe letztendlich darauf hinaus, dass jede Person, welche über keine Festanstellung verfügt, finanzielle Unterstützung erhielt, namentlich auch sämtliche Personen, welche lediglich in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Dies kann nicht der Sinn der Sozialhilfe sein und das muss auch den Beschuldigten vollumfänglich bewusst gewesen sein.