Dies habe ich erneut beim Gespräch vom 20.08.12 thematisiert» (pag. 10047 Sozialhilfedossier). Die Beschuldigten haben demnach nicht nur unterschriftlich bestätigt, dass sämtliche finanziellen Mittel gemeldet werden mussten, sondern wurden auch nochmals mündlich darauf aufmerksam gemacht. Schliesslich bestehen für die Kammer auch abgesehen von allen konkreten Verdachtsmomenten keinerlei Zweifel, dass die beiden Beschuldigten um ihre Pflicht, auch eine Temporärstelle melden zu müssen, wussten. Es liegt schlichtweg in der Natur der Sache, dass gegenüber den Sozialhilfebehörden sämtliche Geldquellen offenzulegen sind, egal worum es sich dabei handelt.