24 ber der Strafklägerin nicht angegeben hatte: «Von meiner temporären Stelle habe ich den Lohn auf das Konto der Bank G.________ erhalten. Das Geld der Arbeitslosenkasse habe ich auf das Konto bei der P.________(Bank) erhalten. Ich habe das einfach so angegeben» (pag. 194 Z. 393). Dem Bericht der zuständigen Sozialarbeiterin vom 12.10.2012, welcher nach Bekanntwerden der Vorfälle im Zusammenhang mit den beiden Beschuldigten verfasst wurde, ist sodann zu entnehmen: «Es ist ihnen bekannt, dass sie alles Einkommen deklarieren müssen. Dies habe ich erneut beim Gespräch vom 20.08.12 thematisiert» (pag.