Einstellung der Sozialhilfe geführt hätte. Ganz abgesehen davon muss jedem vernünftigen Menschen, der seit Jahren in der Schweiz lebt, klar sein, dass die Sozialhilfe nur eine Nothilfe darstellt und nicht unbesehen von einem Arbeitseinkommen ausbezahlt wird. Die Beschuldigten sind nie lediglich nach einer Festanstellung gefragt worden, sondern waren die Gespräche meist allgemeiner Natur, insbesondere betreffend die finanziellen Verhältnisse und die Arbeitssituation. In den Fokus rückt dabei namentlich die Antwort des Beschuldigten 1 vom 12.5.2010 auf die Frage, wie seine Familie seit März ohne Geld leben könne.