Gemäss dem Zeugen L.________ seien die Verträge laufend verlängert worden. Die Einsätze seien langfristig gewesen. Der Zeuge erklärte ausserdem, dass in den ersten drei Monaten die Kündigungsfrist 2 Tage betrage, vom 3. – 6. Monat 7 Tage, und schliesslich ab dem 7. Monat einen Monat. Es handle sich dann um eine unbefristete Stelle (pag. 1107 Z. 1 ff.). Mit Rechtsanwältin B.________ ist für die Kammer klar, dass es sich hierbei natürlich nicht um eine unbefristete Stelle im eigentlichen Sinne handelte, da die Einsätze offensichtlich regelmässig verlängert werden mussten (pag. 1425). Dennoch geht aus den als glaubhaft eingeschätzten Angaben des Zeugen L.____