Es erscheint nicht nachvollziehbar, wie die Beschuldigten einerseits der festen Überzeugung gewesen sein wollen, Temporärarbeit nicht melden zu müssen, andererseits die Beschuldigte 2 jedoch angibt, ihr Mann habe es einmal gemeldet. Die Aussagen der Beschuldigten 2 stehen überdies auch im Widerspruch zu den Aussagen des Beschuldigten 1. Dieser gab anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 27.1.2015 auf die Frage, warum er gedacht habe, dass man nur eine Festanstellung melden müsse, an, dies sei so gewesen, weil ihm das niemand gesagt habe. Er habe einfach gewusst, dass er eine Festanstellung melden müsse (pag. 191 Z. 291 ff.).