als auch Rechtsanwalt D.________ möchten die Tatsache, dass die Beschuldigte 2 ihre Festanstellung gegenüber der Strafklägerin meldete, so deuten, dass die Beschuldigten tatsächlich im Glauben waren, nur Festanstellungen seien anzugeben. Diese Sicht der Dinge ist jedoch bereits mit der schon erwähnten Aussage der Beschuldigten 2, sie habe ihre Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe sämtlicher Veränderungen wirtschaftlicher und persönlicher Belange verstan-