Ansonsten müsste die Frage aufgeworfen werden, wieso die Budgets überhaupt unterzeichnet werden mussten, wenn die Unterschrift – wie sinngemäss von der Verteidigung vorgebracht – gar keine Bedeutung hätte. Im Übrigen enthielt bereits der von den Beschuldigten unterschriebene Unterstützungsantrag vom 14.10.2005 explizit die Aufforderung, Veränderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen umgehend zu melden. Die Zustimmung zu dieser Verpflichtung hielt grundsätzlich während der gesamten Dauer, während welcher die Beschuldigten von der Sozialhilfe unterstützt wurden, an und wurde mittels Unterschrift auf den jeweiligen Budgets lediglich neu bestätigt.