Fehlt nun – wie vorliegend – das Einkommen des Beschuldigten 1 auf den Budgets, sind diese zufolge Unvollständigkeit inhaltlich nicht korrekt. Die Richtigkeit wurde jedoch durch die beiden Beschuldigten mittels Unterschrift zumindest implizit aber wahrheitswidrig und in Kenntnis der Unvollständigkeit, bestätigt. Ansonsten müsste die Frage aufgeworfen werden, wieso die Budgets überhaupt unterzeichnet werden mussten, wenn die Unterschrift – wie sinngemäss von der Verteidigung vorgebracht – gar keine Bedeutung hätte.