Dieser besteht im Wesentlichen darin, die Richtigkeit eines Dokuments zu bescheinigen. Von der Richtigkeit mitumfasst ist grundsätzlich auch die Vollständigkeit der entsprechenden Angaben, welche – wie vorliegend im Falle einer Berechnung – oft ein zentrales Kriterium darstellt. Die Budgets enthalten sämtliche für die Berechnung der Sozialhilfe erforderlichen Posten, insbesondere Angaben betreffend die materielle Grundsicherung, die Kosten für die Krankenkasse sowie die Einnahmen der sozialhilfebeziehenden Person. Fehlt nun – wie vorliegend – das Einkommen des Beschuldigten 1 auf den Budgets, sind diese zufolge Unvollständigkeit inhaltlich nicht korrekt.