17 K.________ arbeitete. Selbstverständlich ist es legitim, neben einem Temporärjob eine Festanstellung zu suchen. Letztlich suchte der Beschuldigte 1 – mit welchem Elan auch immer – damit jedoch nicht nach einer Stelle, welche ihn aus den finanziellen Problemen und somit weg von der Sozialhilfe hätte führen sollen. Eine Stelle, welche ihm ein regelmässiges Einkommen für das Bestreiten des Lebensunterhalts seiner Familie einbrachte, hatte er mit der Arbeit über H.________ bereits. Dass der Beschuldigte nicht mit vollem Einsatz nach einer Stelle suchte, ist somit nur logisch.