Der Beschuldigte 1 habe in der Folge beinahe monatlich solche Arbeitsbemühungen eingereicht, wobei es sich bei den meisten jedoch nicht um ernsthafte Stellenanfragen gehandelt habe. Den Beschuldigten sei klar gewesen, dass sie die Sozialbehörden über die gegenwärtige Arbeitstätigkeit des Beschuldigten 1 täuschten, wenn sie unterschriftlich bestätigten, der Beschuldigte 1 werde sich um Arbeit bemühen, obwohl er bereits über eine Vollzeitstelle verfügt habe. Zudem hätten die Beschuldigten in dieser Phase auch immer wieder Budgets unterzeichnet, worin der Lohn von H.________ nicht enthalten gewesen sei (pag.