Dem Monatsbudget vom 16.3.2006 ist zuunterst jedoch folgender Satz zu entnehmen: «Die/der UnterzeichnerIn / die Unterzeichnenden bestätigt/bestätigen, über keine weiteren finanziellen Mittel zu verfügen.» Mit seiner Unterschrift hat der Beschuldigte 1 demnach mangels Deklaration seines Verdienstes von der H.________ ausdrücklich aber wahrheitswidrig bekräftigt, über keine weiteren Mittel zu verfügen, obwohl er im Dezember 2005 gearbeitet und für diese Arbeit einen Lohn von total CHF 607.25 erhalten hatte. Damit hat er die Strafklägerin über seine wirtschaftlichen Verhältnisse getäuscht. 13.2 Phase 4: 1.3.2007 bis 31.10.2012