Darauf befindet sich ausschliesslich die Unterschrift des Beschuldigten 1. Auf dem Monatsbudget sind unter der Rubrik «Einnahmen» lediglich Kinderzulagen in der Höhe von CHF 480.00 sowie die Arbeitslosenentschädigung in der Höhe von CHF 2‘713.00 aufgeführt. Die Einnahmen des Beschuldigten 1 aus seiner Temporärarbeit im Dezember 2005 für H.________ im Gesamtbetrag von CHF 607.25 (Überweisungen auf das Konto bei der Bank G.________ vom 22.12.2005 [CHF 364.45] und 12.1.2006 [CHF 242.80], vgl. pag. 577 f.) sind hingegen nicht vermerkt. Dem Monatsbudget vom 16.3.2006 ist zuunterst jedoch folgender Satz zu entnehmen: