16 Zunächst ist festzuhalten, dass die Beschuldigten das vorangehende Budget am 9.11.2005 gemeinsam unterzeichnet hatten (pag. 10028 Sozialhilfedossier). Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass die Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt noch nichts von der Temporärstelle des Beschuldigten 1 im Dezember 2005 wussten. Das nächste sich in den Akten befindliche unterschriebene Monatsbudget ist jenes vom 16.3.2006 (pag. 10974 Sozialhilfedossier). Darauf befindet sich ausschliesslich die Unterschrift des Beschuldigten 1.