betreffend die ersten drei Phasen rechtskräftig freigesprochen (vgl. hierzu Ziff. 8 oben). Nachfolgend ist demnach beweiswürdigend nur noch auf den 16.3.2006 und die Phase 4 einzugehen. 13.1 Budgetunterzeichnung durch den Beschuldigten 1 vom 16.3.2006 Die Vorinstanz erwog, der Beschuldigte 1 habe am 16.3.2006 ein Budget unterzeichnet, ohne dass er sein vorgängig erzieltes Einkommen aus der temporären Tätigkeit bei H.________ ab Dezember 2005 erwähnt habe.