15 schwierigkeiten gehabt hätten, woran sich die Zeugin wiederum erinnern könnte. Dafür spricht schliesslich auch die ungefähr in denselben Zeitraum fallende Äusserung des Beschuldigten 1 anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 19.11.2012, seine Frau brauche keine Übersetzung, da sie Deutsch verstehe (pag. 10072 Sozialhilfedossier). Rechtsanwalt D.__