Dabei ist auch bereits eine Arbeit ohne grossen Kundenkontakt geeignet, die Sprachkenntnisse zu verbessern, ist doch die jeweilige Person durch eine Anstellung gezwungen, am öffentlichen Leben teilzunehmen, seien es auch nur wenige zwischenmenschliche Interaktionen pro Tag. Die Anstellung der Beschuldigten 2 allein vermag denn auch noch keine hinreichenden Erkenntnisse über ihre Deutschkenntnisse zu vermitteln. Sie stellt lediglich – aber immerhin – eines von mehreren Indizien dar. Namentlich spielen erneut die Zeugenaussagen eine wesentliche Rolle.