Es wird sogar – ebenfalls übereinstimmend – ausgeführt, der Beschuldigte 1 wie auch seine Frau hätten Berndeutsch verstanden, was im Übrigen durchaus als Zeichen fortgeschrittener Sprachkenntnisse gedeutet werden kann, wird doch der Dialekt aufgrund der besonderen Komplexität von Ausländern meist erst in einem zweiten Schritt erlernt. Jedenfalls äusserte sich keiner der Zeugen dahingehend, dass es mit dem Beschuldigten 1 in irgendeiner Form Verständigungsschwierigkeiten gegeben hätte.