Dies einerseits, da die Zeugen dem Beschuldigten 1 unabhängig voneinander übereinstimmend gute Deutschkenntnisse bescheinigen, was erheblich für den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen spricht. Es wird sogar – ebenfalls übereinstimmend – ausgeführt, der Beschuldigte 1 wie auch seine Frau hätten Berndeutsch verstanden, was im Übrigen durchaus als Zeichen fortgeschrittener Sprachkenntnisse gedeutet werden kann, wird doch der Dialekt aufgrund der besonderen Komplexität von Ausländern meist erst in einem zweiten Schritt erlernt.